Brillenpetition "durchblickbehalten"

SkF Gütersloh unterstützt Petition der Young Caritas und der Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn

In Deutschland sind Millionen Menschen auf eine Sehhilfe angewiesen. Fast zwei Drittel aller Erwachsenen tragen eine Brille. Gesetzlich Krankenversicherte, die eine Brille benötigen, haben aber keinen Anspruch auf Unterstützung für den Kauf einer Sehhilfe.

Ausnahme: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Brillengläsern. Für andere Personen besteht der Anspruch nur, wenn auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 vorliegt (dies bedeutet, dass TROTZ Brille ein Sehvermögen von weniger als rund 30 Prozent vorliegen muss!).

Auch die Existenzsicherungssysteme sehen regelmäßig keine zusätzlichen Leistungen für Sehhilfen vor. Gesetzlich Krankenversicherte mit einem geringen Einkommen, die z.B. von einer kleinen Rente leben, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bekommen, erhalten also für den Kauf einer Brille keine finanzielle Hilfe. In unserer Arbeit im Betreuungsverein und der Allgemeinen Sozialberatung werden wir oft mit diesem Problem konfrontiert.

Wir fordern die Mitglieder des Bundestages auf, Brillen in die Aufzählung des § 24 Abs. 3 S. 1 SGB II aufzunehmen bzw. im SGB V eine Härtefallregelung für Brillen zu schaffen, analog der Regelung für Zahnersatz (§ 55 Abs. 2 SGB V). Über den folgenden Link gelangen Sie zu der Petition http://www.dendurchblickbehalten.de/index.php/aktuelles/bundesrat-diskutiert-vorschlaege-zur-brillenfinanzierung.html

Bitte nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit und beteiligen Sie sich.