Demenz im Alter, ein plötzlicher Verkehrsunfall, eine geistige Behinderung, psychische Krankheit oder eine ganz andere Ursache können dazu führen, dass Menschen ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In diesem Fall setzt das Amtsgericht eine/n gesetzliche/n Betreuer/in ein, welcher sich dann um die konkreten Alltags- und Lebensaufgaben kümmert. Dabei werden die Aufgabenbereiche konkret benannt. Dies können z.B. Gesundheit, Finanzen, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten sein. Bei jeder gesetzlichen Betreuung wird individuell geschaut, in welchen Bereichen eine Unterstützung für die betroffene Person notwendig ist.
Als ehrenamtlicher Betreuter/ehrenamtliche Betreuerin übernimmt man viel Verantwortung für eine andere Person. Viele ehrenamtliche gesetzliche Betreuer kommen aus dem eigenen Umfeld oder der eigenen Familie. So übernehmen Eltern diese Aufgabe für die eigenen Kinder oder Geschwister untereinander kümmern sich. Dies ist jedoch kein Muss.
Der SkF Gütersloh hat sich auf die Fahne geschrieben, ehrenamtliche gesetzliche BetreuerInnen zu finden. Diese helfen dabei, dass Menschen in unterschiedlichsten Situationen gut versorgt sind und ihre Wünsche Gehör finden. Wer sich für ein solches Ehrenamt interessiert, kann die Person, für die eine Betreuung übernommen werden soll, vorher kennenlernen. Die Chemie zwischen ehrenamtlichen Betreuer und Betreutem muss passen. Als ehrenamtlicher Betreuter erhält man eine Aufwandsentschädigung von 425€ im Jahr. Doch die Dankbarkeit und das eigene Wissen, jemanden ganz konkret helfen zu können, sind ein großer Lohn dieses Ehrenamtes.
Durch den SkF Gütersloh werden ehrenamtliche gesetzliche BetreuerInnen beraten und in ihrem Ehrenamt begleitet. Monatlich finden verschiedene Informationsveranstaltungen zu Themen rund um die Betreuung statt. Darüber hinaus gibt es einen Stammtisch zum Austausch für die BetreuerInnen. Wenn Fragen rund um die Betreuungsführung und einzelne Aufgaben aufkommen, kann ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des SkF Gütersloh vereinbart werden. So darf man die Gewissheit haben, in diesem spannenden und vielfältigen Ehrenamt nicht allein zu sein.
Die Mitarbeiterinnen des SkF Gütersloh laden alle Interessenten an dem Ehrenamt als gesetzlicher BetreuerIn zu der Informationsveranstaltung „Gesetzliche Betreuung – ein Ehrenamt für mich?“ am Donnerstag, 22.02.2024 um 18 Uhr ein. Um Rückmeldung bis zum Montag, 19.02.2024 unter der Telefonnummer 05241-96185 17 oder per Mail an a.peters@skf-guetersloh.de wird gebeten.
Für Fragen rund um das Thema Vorsorge gibt es zudem eine Veranstaltung am Donnerstag, 14.03.2024 um 18 Uhr. An diesem Abend lautet das Thema „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“. Interessierte melden sich hierzu gerne bis zum 11.03.2024 an.
Beide Veranstaltungen finden in den Räumlichkeiten des SkF Gütersloh, Unter den Ulmen 23, 33330 Gütersloh statt.